Hinweis

Bei Auslastung des Praxisinhabers und seiner Angestellten vergeben wir Ihren Behandlungsauftrag gerne an qualifizierte freie Mitarbeiter.

Freie Mitarbeiter sind selbstständig tätige Therapeuten.

Um deren selbstständigen Status nicht zu gefährden werden sie auf dieser Seite nicht dargestellt. Wir bitten um Ihr Verständnis.